Kosten/Kostenübernahme

Bezüglich der Erstattung einer osteopathischen Behandlung hat jede Krankenkasse ihre eigene Regelung, daher informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach den Bedingungen.

Besteht eine Heilpraktikerzusatzversicherung, können Sie diese in Anspruch nehmen, sollte Ihre Krankenkasse die Behandlung nicht unterstützen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH.

Physiotherapie wird von allen Kassen bezahlt – da ich aber keine Kassenzulassung habe, kann ich gesetzlich Versicherte physiotherapeutisch leider nicht auf Rezept behandeln. Selbstzahlung und Heilpraktikerrechnung nach GebüH sind möglich.

Privat versicherte Personen erhalten bei ausgestellter Verordnung über physiotherapeutische Leistungen ihre Anwendungen erstattet. Hier hängt der erstattungsfähige Betrag am jeweiligen Tarif der PKV. Über die Höhe ihrer Eigenbeteiligung informieren sie sich bitte selbst.

Osteopathie – eine Behandlung dauert 56-60 Minuten und kostet 85-95 €. Ob und wieviel Ihre Krankenkasse übernimmt hängt von Tarif und Krankenkasse ab. Dies klären Sie bitte eigenständig und im besten Fall vorher, da ich mit Ihnen privat abrechne, nicht mit der Kasse.

Die genauen Preise für physiotherapeutische Anwendungen können Sie bei Bedarf gerne erfragen.

Vor Beginn der Behandlung unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag, der Sie über die Behandlungsbedingungen informiert. Die AGB mit dem anhängenden Vertrag finden Sie auf der Website – Inhaltsverzeichnis unten. Diese gelten auch als akzeptiert, wenn Sie den Vertrag in der Praxis unterschreiben. Sie können sich aber auch die AGB ausdrucken und dort individuell entscheiden, wenn gewisse Passagen des Datenschutzes für Sie ausgenommen werden sollen (siehe S. 4 der AGB).